Qualitätsstandards

Die in der KONFERENZ zusammen arbeitenden bundeszentralen Fortbildungsinstitutionen für Jugend- und Sozialarbeit verpflichten sich zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards:


Diese bundeszentralen Fortbildungsinstitutionen beschäftigen einen Stamm hauptamtlicher wissenschaftlich ausgebildeter und sich weiterqualifizierender Fortbildner/-innen mit einem spezifischen Berufsprofil.
Sie beschäftigen hauptberufliche Fachkräfte für die Umsetzung der Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung der Veranstaltungen sowie für das Bildungsmarketing.
Sie führen Bildungsveranstaltungen durch, die integrativ die Fach-, Handlungs- und Personalkompetenz fördern. Sie orientieren ihre Bildungsangebote an ihrer institutionellen Philosophie, an den Erfordernissen der Jugend- und Sozialarbeit und denen des Marktes.
Sie veröffentlichen ein Jahres- oder Halbjahresprogramm mit ausführlichen Informationen über Veranstaltungsthemen, Didaktik und Methodik, Modalitäten der Anmeldung, Zulassung und Zertifizierung.
Sie wählen Fortbildungsorte, die den zeitgemäßen Anforderungen der Erwachsenenbildung und den Konzepten ihrer Institutionen entsprechen.
Sie gewährleisten ihre Qualitätsentwicklung u.a. durch den fachlichen Austausch im Rahmen der regelmäßigen Konferenzen und Kommissionsarbeit sowie durch die Kontakte zu fachlichen und politischen Gremien.
Sie sind anerkannte Partner des Bundes und erhalten finanzielle Förderungen durch die zuständigen Bundesministerien.


Stand: 17.10.03, erarbeitet und verabschiedet in der Kommission Bildung der KONFERENZ